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Schüleraufnahmebogen

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Angaben zur Schülerin / zum Schüler

Geschlecht *
Aussiedler *
Bedarf an OGGS *

Sollten für den Schulbesuch bedeutsame Erkrankungen / Behinderungen vorliegen, bitte entsprechende Berichte einreichen.

Bei der Teilnahme an vorschulischen Maßnahmen, wie z.B. Sprachtherapie, Ergotherapie, Psychomotorik o.a. benötigen wir ebenfalls entsprechende Berichte.

Angaben zu den Sorgeberechtigten 1

Angaben zu den Sorgeberechtigten 2

Hinweis an die Sorgeberechtigten zur Datenweitergabe:

Das Sorgerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es unterscheidet verschiedene Gruppen von Sorgeberechtigten. Die häufigsten Konstellationen –mit Konsequenzen für die Befugnis, Daten des Kindes an diese Personen weiterzugeben- sind:

Verheiratete zusammen lebende Eltern:
Gemeinsames Sorgerecht (§ 1626 BGB) = Mitteilung von Daten an beide Eltern grundsätzlich zulässig.

Getrennt lebende Eltern:
Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht, es sei denn, gerichtlich ist etwas anderes geregelt (§1671 BGB) = Mitteilung grundsätzlich an beide Elternteile zulässig, aber bei gerichtlich anders lautender Entscheidung: Übermittlung nur an den festgelegten Sorgeberechtigten.

Lebensgemeinschaften:
Unverheiratete Partner mit gemeinsamen Kindern (§1626a BGB): Gemeinsames Sorgerecht bei der Abgabe einer Sorgerechtserklärung der Eltern = Übermittlung an beide Elternteile, ansonsten nur an die Mutter.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 1687 BGB der Sorgeberechtigte, bei dem sich das Kind aufhält, für alle alltäglichen Angelegenheiten entscheidungsbefugt und informationsberechtigt ist. Der andere Elternteil ist seitens der Schule nur in Angelegenheiten von erheb-licher Bedeutung zu beteiligen. Darunter fallen wichtige schulische Angelegenheiten wie: Anmeldung, Nichtversetzung, Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung, den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus, Entlassung von der Schule oder deren Androhung, Verweisung von allen öffentlichen Schulen oder deren Anordnung und sonstige, schwerwiegende Sachverhalte, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen.

Alleinerziehend
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